Vollmachten & Verfügungen – Autonomie und Selbstbestimmung

 

Im Betreuungsfall schützen nur Vollmachten vor Fremdbestimmung. In Deutschland besteht keine automatische Vertretungsberechtigung, auch nicht für Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige. Selbst vom Gericht bestimmte Ehepartner können nicht komplett frei handeln.

Rechtsanwälte empfehlen daher grundsätzlich allen Privatpersonen, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen.

Selbständige und Unternehmer stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn sie beispielsweise durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Wer vertritt die Inhaberinteressen in der Gesellschafterversammlung? Oft leidet dann das Geschäft: Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Selbständigen bis zur Insolvenz führen. Die Lösung bietet eine ergänzende Unternehmervollmacht.

Nur mit rechtskonformen und aktuellen Vollmachten bleiben Sie selbstbestimmt. S² Pensionsmanagement kooperiert auf diesem Themenfeld mit Fachdienstleistern, die sich zusammen mit spezialisierten Anwälten um Ihre Belange für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit kümmern – von der softwaregestützten Analyse Ihrer Wünsche und Vorstellungen bis hin zur Erstellung und laufenden Überwachung Ihrer Vollmachten. Sprechen Sie uns gerne auf dieses wichtige Thema an.

Sicherheit
Physische und digitale Hinterlegung der Originalvollmachten im datenschutzkonformen Archiv. Jährliche Erinnerungsschreiben über Ihre hinterlegten Daten.

Updating
Laufende Aktualisierung der Vollmachten bei Änderungen, egal in welchen Bereichen oder wie oft.

Gesetzesaktuell
Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen, von Rechtsanwälten geprüft und neu gefertigt.

Notfall-Hotline
Weltweit – 7 Tage, 24 Stunden für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte.

Individuell
Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit persönlicher ID zur datenschutzsicheren Identifizierung.

Unterstützung
Hilfe im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten. Auch bei rechtlichen Herausforderungen.

Offizielle Registrierung
Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung.