Managerrisiken und die Absicherung über die D&O Police

 

Das Risiko

Manager müssen laufend weitreichende Entscheidungen treffen. Weist man ihnen dabei auch nur leichte Fahrlässigkeit nach, haften sie höchstpersönlich und unbegrenzt mit ihrem privaten Vermögen. Da Manager gemäß § 421 BGB grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften, besteht das Vermögensrisiko nicht nur bei eigenem Verschulden, sondern auch bei Fehlern der anderen Organmitglieder – teilweise mit mehrjährigen Nachlaufzeiten (5 Jahre bei GmbH-Geschäftsführern, 10 Jahre bei AG-Vorständen).

 

Die Lösung

Die D & O-Absicherung schützt Unternehmen und deren Organe, also Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsräte, vor der Haftung für Vermögensschäden. Die D & O Police deckt als Manager-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Abwehr und den Ausgleich von Schadensersatzansprüchen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen Ansprüche gegenüber dem eigenen Management erhebt (Innenhaftung) oder Dritte, wie etwa Wettbewerber oder Behörden (Außenhaftung).

 

Der Schutz

Die Directors & Officers- (D & O-) Versicherung muss höchsten Qualitätsstandards genügen. Unser versicherungsunabhängiger D & O-Spezialist passt regelmäßig das Deckungskonzept an die sich ständig verändernden Risikobedingungen an, denen Manager heutzutage ausgesetzt sind. Die D & O bietet somit neben einem individuell maßgeschneiderten Schutz vor Haftung aus Vermögensschäden auch eine Kontinuitätsgarantie. Zudem umfasst sie eine unbegrenzte Rückwärtsversicherung, einen aktiven Rechtsschutz und eine Gehaltsfortzahlung und sieht keinen Eigenschadensabzug vor.